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Was darf ich womit fahren?

Nicht nur Buchstaben.
Dein nächstes Fahrzeug.

Hier findest du die Klassen, die wir aktuell ausbilden – verständlich erklärt und mit den wichtigsten Grenzen. Für Sonderfälle fragst du direkt im Servicecenter.

Auto

B
ab 18 · BF17 ab 17

Der klassische Autoführerschein

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg sind möglich; schwerere Anhänger, solange die Kombination insgesamt höchstens 3.500 kg erreicht.

Schließt AM und L ein.
Für B anmelden
BF17
Ausbildungsbeginn ab 16½

Begleitetes Fahren ab 17

Die vollständige Klasse B oder B197 – bis zum 18. Geburtstag fährst du mit einer eingetragenen Begleitperson. Theorieprüfung frühestens drei Monate und praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

Begleitpersonen werden bereits beim Antrag angegeben.
Für BF17 anmelden
B197
wie Klasse B

Prüfung auf Automatik, trotzdem Schaltung fahren

Du legst die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ab. Durch mindestens zehn Schaltstunden à 45 Minuten und eine mindestens 15-minütige Schaltkompetenzfahrt erhältst du die Klasse B ohne reine Automatikbeschränkung.

Bei späteren Erweiterungsklassen können Besonderheiten gelten – das erklären wir dir vorher.
Für B197 anmelden

Anhänger

B96
ab 18 · BF17 ab 17

Die Erweiterung ohne Prüfung

Für Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg beträgt.

Fahrerschulung statt eigener Theorie- und Praxisprüfung.
Für B96 anmelden
BE
ab 18 · BF17 ab 17

Der große Pkw-Anhänger

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.

Klasse B ist Voraussetzung; praktische Prüfung erforderlich.
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Motorrad

AM
ab 15

Moped, Roller und leichte Vierräder

Leichte zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse AM. Vor dem 16. Geburtstag gilt die Berechtigung nur im Inland.

Der Einstieg in die motorisierte Zweiradwelt.
Für AM anmelden
A1
ab 16

125er-Leichtkrafträder

Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW; das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Schließt AM ein.
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A2
ab 18

Motorräder bis 35 kW

Krafträder bis 35 kW, höchstens 0,2 kW/kg und nicht von einem Motorrad mit mehr als 70 kW Ausgangsleistung abgeleitet.

Schließt A1 und AM ein; Aufstieg von A1 nach zwei Jahren möglich.
Für A2 anmelden
A
direkt ab 24 · Aufstieg ab 20

Motorrad ohne Leistungsbegrenzung

Krafträder ohne Leistungsbegrenzung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW dürfen ab 21 gefahren werden.

Schließt A2, A1 und AM ein.
Für A anmelden

Kleiner Schlepper & Mofa

L
ab 16

Der kleine Schlepper für Land- und Forstwirtschaft

Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und dafür eingesetzt werden, bis 40 km/h. Mit Anhänger darf die Kombination höchstens 25 km/h gefahren werden. Außerdem umfasst L bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.

Der Zweck ist entscheidend: Klasse L ist kein allgemeiner Traktorführerschein für beliebige Fahrten.
Für L anmelden
Mofa
ab 15

Prüfbescheinigung bis 25 km/h

Mofa ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Prüfbescheinigung für einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor beziehungsweise entsprechende zwei- und dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h.

Theoretische Ausbildung, praktische Grundausbildung und Theorieprüfung.
Für Mofa anmelden

Die Darstellung ist bewusst verständlich verkürzt. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 6 FeV. Stand: August 2026.

Sonderfall klären